Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich im Original oder in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt oder in der EU öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer (siehe EU-Datenbank) erfolgt sein.
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