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Recht zur Berufsausübung

Beachten Sie bitte, dass der Europäische Berufsausweis in der Regel nicht automatisch ein Recht zur Ausübung des Berufs verleiht (Ausnahme: gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen ohne Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit).

Wenn Sie eine Niederlassung planen, müssen Sie sich möglicherweise vor Beginn der Berufsausübung bei einer Berufsorganisation im Aufnahmeland eintragen oder bestimmte Nachweise erbringen (z. B. bezüglich Zuverlässigkeit oder Gesundheit). Erkundigen Sie sich beim Einheitlichen Ansprechpartner oder den Behörden des Aufnahmelandes, ob dies in Ihrem Fall erforderlich ist.

Hinweis: Für das Verfahren zur Erteilung des Europäischen Berufsausweises selbst können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners nicht nutzen.