Elektronische Signatur / Unterschrift
Wer kann die elektronische Signatur nutzen?
Jede/Jeder, der/die über Unterlagen verfügt, die in der Bundesrepublik Deutschland oder von einem EU-Mitgliedstaat oder einem diesem gleichgestellten Staat ausgestellt oder anerkannt worden sind.
Wie kann ich elektronisch unterschreiben?
Um das Unterschriftenerfordernis auch bei elektronischer Antragstellung erfüllen zu können, ist eine qualifizierte elektronische Signatur nötig. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Ihr Antrag sowie die notwendigen Erklärungen erfordern Ihre eigenhändige Unterschrift. Ihr Antragsformular muss nach deutschem Recht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, um als unterschrieben zu gelten. Dafür benötigen Sie ein entsprechendes Programm. Elektronische Signaturen können Sie erwerben bei:
- Vertrauensdiensteanbietern (laut Verzeichnis der Bundesnetzagentur) oder
- der Bundesdruckerei (für Bürger mit neuem Personalausweis/nPA oder elektronischem Aufenthaltstitel)
Bei der elektronischen Einreichung genügt es, wenn Sie einfache Kopien zu den nötigen Nachweisen einreichen, in begründeten Fällen ist die Architektenkammer Sachsen berechtigt, beglaubigte Kopien zu verlangen.