Eine längerfristige Qualifizierung zur Vermittlung beruflicher Kenntnisse kann nur im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 81 ff. SGB III oder der Förderung der Berufsausbildung erfolgen.
Hauptmenü
Eine längerfristige Qualifizierung zur Vermittlung beruflicher Kenntnisse kann nur im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß §§ 81 ff. SGB III oder der Förderung der Berufsausbildung erfolgen.