Fälligkeit
Die Wohnungsbauprämie ist bei Zahlungen in einen Bausparvertrag erst fällig, wenn
- die gesetzliche Sperrfrist von sieben Jahren nach Vertragsschluss abgelaufen ist oder
- das angesammelte Guthaben (inklusive der Wohnungsbauprämie) aus dem Vertrag nach Auszahlung unverzüglich und unmittelbar für den Wohnungsbau oder andere wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird bzw. werden soll.
Verfall des Anspruchs
- bei Altverträgen (vor dem 01.01.2009 abgeschlossen): das Guthaben wurde innerhalb der Sperrfrist anderweitig verwendet
- bei Neuverträgen (ab dem 01.01.2009 abgeschlossen): der Darlehensnehmer war bei Vertragsabschluss älter als 25 Jahre