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Kindesherausgabe bei Verweigerung

Sollte ein Elternteil den gerichtlich festgelegten Umgang auf Dauer verhindern, kann das Gericht diesen zur Herausgabe des Kindes verpflichten. Der Anspruch ist auch mit Zwangsmitteln durchsetzbar. Möglich ist es in solchen Fällen auch, dem betreuenden Elternteil das Sorgerecht für den Umgang überhaupt zu entziehen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.