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Datenerhebung zu Monitoring und Evaluierung

Zu Zwecken der Begleitung (Monitoring) und der Bewertung (Evaluierung) werden personengebundene Daten erhoben und gespeichert. Die Antragstellung ist daher nur möglich, wenn die schriftliche Einverständniserklärung der antragstellenden und aller beteiligten Personen vorliegt.