Beachten Sie unter anderem folgende Festlegungen, wenn Sie ein Teilzeitstudium aufnehmen möchten:
- Im Teilzeitstudium verdoppeln sich die Regelstudienzeit sowie die Prüfungsfristen; Bearbeitungszeiten von Studien- und Prüfungsleistungen bleiben davon unberührt.
In einem Semester im Teilzeitstudium können nur 50 % der im Vollzeitstudium vorgesehenen Prüfungsleistungen abgelegt werden. - Semesterbeiträge oder Studiengebühren sind in jedem Semester im Teilzeitstudium in voller Höhe zu entrichten.
- Das Amt für Ausbildungsförderung fördert derzeit noch kein Teilzeitstudium über BAföG.
- Ein Wechsel ins Teilzeitstudium ist bei Bedarf noch in späteren Semestern möglich. Der Wechsel ist innerhalb der Rückmeldefristen im Immatrikulationsamt/International Office zu beantragen.