Inhalt

Beachten Sie unter anderem folgende Festlegungen, wenn Sie ein Teilzeitstudium aufnehmen möchten:

  • Im Teilzeitstudium verdoppeln sich die Regelstudienzeit sowie die Prüfungsfristen; Bearbeitungszeiten von Studien- und Prüfungsleistungen bleiben davon unberührt.
    In einem Semester im Teilzeitstudium können nur 50 % der im Vollzeitstudium vorgesehenen Prüfungsleistungen abgelegt werden.
  • Semesterbeiträge oder Studiengebühren sind in jedem Semester im Teilzeitstudium in voller Höhe zu entrichten.
  • Das Amt für Ausbildungsförderung fördert derzeit noch kein Teilzeitstudium über BAföG.
  • Ein Wechsel ins Teilzeitstudium ist bei Bedarf noch in späteren Semestern möglich. Der Wechsel ist innerhalb der Rückmeldefristen im Immatrikulationsamt/International Office zu beantragen.