- Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Status als Studentin beziehungsweise Student.
- Sie haben keinen Anspruch auf ein studentisches Ticket zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs.
- Gasthörerinnen und Gasthörer haben keinen Anspruch darauf, Prüfungsleistungen zu erbringen. Prüfungsleistungen können im Rahmen einer individuellen (wissenschaftlichen) Weiterbildung erbracht werden.
- Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Anspruch auf die Nutzung hochschulischer Angebote wie zum Beispeil Hochschulsport.
- Von der Gasthörerschaft ausgenommen sind Sprachkurse und Lehrveranstaltungen der Medizinischen Fakultät. Sprachkurse werden über die TUDIAS GmbH kostenpflichtig angeboten.
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