Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen für die Anrechnung beziehungsweise Anerkennung früherer Studien- und Prüfungsleistungen sowie Kompetenzen bei Ihrer Hochschule informieren. Vor oder während des Antragsverfahrens gemachte Auskünfte, beispielsweise von Lehrenden, sind nicht rechtsverbindlich.
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