Die Erteilung der Zulassung als Gegenprobensachverständige bzw. Gegenprobensachverständiger ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach dem jeweils geltenden Sächsischen Kostenverzeichnis.
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Die Erteilung der Zulassung als Gegenprobensachverständige bzw. Gegenprobensachverständiger ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach dem jeweils geltenden Sächsischen Kostenverzeichnis.