Ferner besteht für Tierhalter eine Meldepflicht bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, welche auf Wunsch des Anzeigenden durch die zuständige Behörde erfolgt.
Tierhalter sind darüber hinaus verpflichtet, jährlich zum Stichtag 01.01.ihren Tierbestand der Sächsischen Tierseuchenkasse zu melden. Die Meldung ist Grundlage für die Berechnung der zu entrichten- den Kassenbeiträge. Bereits registrierte Tierhalter erhalten jährlich eine Aufforderung zur Meldungsabgabe.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden.
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