Die Bescheinigung dient der Vorlage bei bestimmten Leistungsträgern. Mit ihr können:
- eine bevorzugte berufliche Fortbildung und Umschulung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit,
- eine bevorzugte Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz beim Bundesverwaltungsamt bzw. der Deutschen Ausgleichsbank und
- soziale Ausgleichsleistungen bei besonderer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage und einer Verfolgungszeit bis zum 2. Oktober 1990 oder von mehr als drei Jahren beim örtlich zuständigen Sozialamt beantragt werden.