Die Trassenzustimmung für Kreisstraßen außerhalb von Ortschaften ist im Freistaat Sachsen im Vollzug der Straßenbaubehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Bitte beachten Sie:
- Für die Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen sowie
- für Kreis- und Staatsstraßen innerorts (Ortsdurchfahrten)
sind die Straßenbaubehörden der Städte und Gemeinden als Träger der Straßenbaulast zuständig.