Die Bescheinigung dient der Vorlage bei bestimmten Leistungsträgern. Mit ihr können:
- ein rentenrechtlicher Nachteilsausgleich beim zuständigen Rentenversicherungsträger,
- soziale Ausgleichsleistungen bei besonderer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage und einer Verfolgungszeit bis zum 2. Oktober 1990 oder von mehr als drei Jahren beim örtlich zuständigen Sozialamt
beantragt werden.