Falsche Angaben im Antrag können zur Entlassung führen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, unter denen keine Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt wäre.
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Falsche Angaben im Antrag können zur Entlassung führen, wenn nachträglich Umstände bekannt werden, unter denen keine Aufnahme in den Juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt wäre.