Die Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung soll in Sachsen betrieben werden. Falls Sie den ortsveränderlichen Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung beantragen wollen, müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Sachsen haben, beziehungsweise Ihre Organisation muss in Sachsen ihren Sitz haben.
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