Sie können eine Beförderungsgenehmigung nur dann beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beantragen, wenn Sie in Sachsen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise wenn Ihre Institution in Sachsen ihren Sitz hat.
Wenn Sie im Ausland Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder wenn Ihre Institution im Ausland Ihren Sitz hat, können Sie eine Beförderungsgenehmigung dann beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beantragen, wenn gewöhnlich die Beförderungsstrecke in Deutschland in Sachsen beginnt.