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Weiterverwendung älterer Strahlenpässe

Einen gültigen Strahlenpass, der vor dem 31.12.2018 ausgestellt wurde, können Sie weiterverwenden, wenn Sie bis spätestens 30.06.2019 Ihre persönliche Kennnummer (SSR-Nummer) eingetragen ließen. Mit Ablauf der im Strahlenpass vorgesehenen Gültigkeit, aber spätestens bis 31.12.2024 müssen Sie einen neuen Strahlenpass als "Folgepass" registrieren.