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Ausscheiden der verantwortlichen Person

Die Erlaubnis ist an eine verantwortliche Person gebunden, deren Zuverlässigkeit und Eignung nachgewiesen ist. Scheidet diese Person aus, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden, innerhalb von zwei Wochen eine neue verantwortliche Person benennen und deren Zuverlässigkeit und Eignung nachweisen.