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Haben Teilnehmende mehr als 50 Prozent der Unterrichtstage im Monat unentschuldigt gefehlt oder die Umschulung abgebrochen, wird kein Lebensunterhalt / Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt.

Die Höhe der Gesamtförderung richtet sich nach der Auslastung der Umschulungsmaßnahme. Bei unter 30 Prozent Auslastung gilt das Projektziel als verfehlt, und die Förderung ist zurückzuzahlen.