Inhalt

Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch

  • bestandene Prüfung der zuständigen Behörde oder einer von dieser anerkannten Einrichtung
  • anderweitige Qualifikationen

Im Freistaat Sachsen wird die Prüfung von der Landesdirektion oder von einer anerkannten Einrichtung durchgeführt.

Die Sachkunde ist regelmäßig durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen zu erneuern:

  • alle 6 Jahre (eintägige Fortbildung)
  • alternativ alle 3 Jahre (halbtägige Fortbildung)