Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch
- bestandene Prüfung der zuständigen Behörde oder einer von dieser anerkannten Einrichtung
- anderweitige Qualifikationen
Im Freistaat Sachsen wird die Prüfung von der Landesdirektion oder von einer anerkannten Einrichtung durchgeführt.
Die Sachkunde ist regelmäßig durch entsprechende Fortbildungsveranstaltungen zu erneuern:
- alle 6 Jahre (eintägige Fortbildung)
- alternativ alle 3 Jahre (halbtägige Fortbildung)