Inhalt

Umfang der Erlaubnis

  • Die Erlaubnis, als Honorar-Finanzanlagenberater tätig zu werden, können Sie für alle Produktkategorien (offene Fonds, geschlossene Fonds, Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagegesetzes) beantragen, sie kann aber auch auf einzelne Kategorien beschränkt werden.

Keine doppelte Erlaubnis für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater

  • Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler und als Honorar-Finanzanlagenberater schließen sich gegenseitig aus. Wer also bereits eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler besitzt, kann eine Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nur erhalten, wenn er auf die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler verzichtet.