Inhalt

Zuständigkeit

In der Regel ist das Gericht am Wohnsitz des Antragsgegners zuständig. In Deutschland wird das Europäische Mahnverfahren zentral für alle Amtsgerichte beim Amtsgericht Berlin-Wedding geführt. Lebt also der Antragsteller im europäischen Ausland und der Antragsgegner in Deutschland, ist das Amtsgericht Berlin-Wedding als Europäisches Mahngericht Deutschland zuständig.

Für arbeitsrechtliche Forderungen ist das Europäische Mahngericht (Deutschland) nicht zuständig; beantragen Sie das Europäische Mahnverfahren in diesem Fall bei dem Arbeitsgericht, bei dem Sie im Urteilsverfahren Klage einreichen müssten.