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Kalibrieren

Sie können durch die Eichbehörde auch Messgeräte prüfen lassen, die nicht in den Anwendungsbereich des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV) fallen (siehe § 1 MessEV). Die so genannte Kalibrierung ist im Gegensatz zur Eichung keine hoheitliche Aufgabe. Für den Antrag verwenden Sie bitte das gemeinsame Formular "Eich- und Kalibrierantrag".