Schützen Sie die Fahrerkarte vor Missbrauch. Bei Verlust informieren Sie umgehend schriftlich die Ausgabestelle. Den Diebstahl einer Fahrerkarte zeigen Sie bei der Polizei an, die schriftliche Anzeige benötigen Sie für die Ersatzbestellung.
- Nach Verlustmeldung wieder aufgefundene Karten dürfen nicht mehr genutzt werden, geben Sie diese umgehend der Ausgabestelle zurück.
- Bei Fehlfunktion und Beschädigung geben Sie die Karte an der Ausgabestelle zur Prüfung durch das Kraftfahrt-Bundesamt ab.
- Die Rückgabe einer Fahrerkarte ist auch dann erforderlich, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung nachträglich entfallen.