Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ohne Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden.
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Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ohne Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden.