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Sicherungspflichten

Sie müssen Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff Dritter gesichert sind. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen Sie grundsätzlich nur getrennt von Munition und in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahren. Der Transport der Waffen darf nur in einem ungeladenen Zustand und in einem verschlossenen Behältnis erfolgen.

Bei Verstoß gegen die Sicherungspflichten müssen Sie mit Geldbuße und Einziehung der Waffen rechnen, bei schwerwiegenden Verstößen sogar mit Freiheitsstrafe.