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Eigenkontrolle in eigener Regie

  • Unternehmen, die die Eigenkontrolle in eigener Regie durchführen möchten, beantragen die Bestätigung bei der örtlich zuständigen Wasserbehörde (in der Regel: untere Wasserbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung).
  • Zum Nachweis der Voraussetzungen kann ebenfalls der Fragebogen für Ringteilnehmer verwendet werden.