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Personalzertifizierung

Eine Voraussetzung für die Unternehmenszertifizierung ist, dass genügend sachkundiges Personal zur Verfügung steht. Zur Ausstellung von Sachkundebescheinigungen berechtigt sind die

  • Handwerkskammern
  • Industrie- und Handelskammern und
  • Handwerksinnungen, soweit diese zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt sind, sowie
  • von der zuständigen Behörde anerkannte Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie Unternehmen