Personalzertifizierung
Eine Voraussetzung für die Unternehmenszertifizierung ist, dass genügend sachkundiges Personal zur Verfügung steht. Zur Ausstellung von Sachkundebescheinigungen berechtigt sind die
- Handwerkskammern
- Industrie- und Handelskammern und
- Handwerksinnungen, soweit diese zur Abnahme von Prüfungen ermächtigt sind, sowie
- von der zuständigen Behörde anerkannte Aus- und Fortbildungseinrichtungen sowie Unternehmen