Inhalt

Da es sich um ein fachlich sehr anspruchsvolles Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der Bundesanstalt zweckmäßig. Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) sollte nur verweisen. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Bundesanstalt.