Arbeitsschutzbelehrung
Informieren Sie Ihre in Heimarbeit Beschäftigten über die Art und Weise der zu verrichtenden Arbeit, die Unfall- und Gesundheitsgefahren und wie diese abzuwenden sind. Die Belehrung müssen Sie nachweisen; lassen Sie sich von Ihren Beschäftigten schriftlich bestätigen, dass die Unterrichtung nach § 7a Heimarbeitsgesetz (HAG) erfolgt ist.