Nachweis über durchgeführte Weiterbildungen
- Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen müssen nach Abschluss eines jeden Weiterbildungslehrgangs dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nachweisen, dass die Weiterbildungen im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchgeführt worden sind.
- Für die Meldung stellt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Portal gesunde.sachsen.de verschiedene Formblätter zur Verfügung.