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Nachweis über durchgeführte Weiterbildungen

  • Die staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen müssen nach Abschluss eines jeden Weiterbildungslehrgangs dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nachweisen, dass die Weiterbildungen im Sinne der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe durchgeführt worden sind.
  • Für die Meldung stellt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Portal gesunde.sachsen.de verschiedene Formblätter zur Verfügung.