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Aufhebung eines Gläubigerbeschlusses

Einen Beschluss, der dem gemeinsamen Interesse der Insolvenzgläubiger widerspricht, können der Insolvenzverwalter und Sie als stimmberechtigter Gläubiger aufheben lassen. Die Aufhebung beantragen Sie unmittelbar bei der Versammlungsleitung.

Beschwerde

Das Recht der sofortigen Beschwerde besteht, wenn das Gericht

  • eine beantragte Gläubigerversammlung ablehnt - für Antragstellende
  • einen Beschluss der Gläubigerversammlung aufhebt - für stimmberechtigte Gläubiger
  • der beantragten Aufhebung eines Gläubigerbeschlusses nicht stattgibt - für Antragstellende (außer Insolvenzverwalter)

Hinweis: Gegen einen Versammlungstermin, der vom Gericht auf Antrag anberaumt wurde, haben weder Insolvenzverwalter noch Gläubiger eine rechtliche Handhabe.