Zuständigkeit
In der Regel ist das Gericht am Wohnsitz des Antragsgegners zuständig. Ist eine Person oder eine Firma in Deutschland Antragsgegner, so ist dies das Amtsgericht am Wohnort beziehungsweise Firmensitz. Von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen. Insbesondere kann ein Verbraucher seine Klage regelmäßig auch vor dem Gericht des Ortes erheben, in dem er seinen Wohnsitz hat.
Überprüfung des Urteils
Die beklagte Partei kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Überprüfung des Urteils veranlassen; allgemein unterliegen die Rechtsmittel dem Verfahrensrecht der Mitgliedstaaten.