Die Luftsicherheitsbehörde darf im Rahmen der Überprüfung unter anderem anfragen bei
- Polizeivollzugsbehörden
- Verfassungsschutzbehörden
- Bundespolizei
- Zollkriminalamt
- Bundeszentralregister / Erziehungsregister (unbeschränkte Auskunft)
- Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- dem Ausländerzentralregister
- Bundeskriminalamt
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesnachrichtendienst
- Militärischem Abschirmdienst
- der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR