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Vertretungsberechtigung

Betreiber sind häufig Universitäten, Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen oder Firmen, vertreten durch beispielsweise Rektor, Kanzler, Vorstand, Direktor oder Geschäftsführer. Diese vertretungsberechtigten Personen können die Einreichung der Anträge auch an eine dritte Person delegieren. Dazu ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.

Die Formulare können von jeder Person (zum Beispiel Projektleiter oder BBS) erstellt und bearbeitet werden. Die Absendung des Antrags muss durch eine vom Betreiber dazu autorisierte Person erfolgen.