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Teilnahmebescheinigungen

Die Bestätigung der Teilnahme erfolgt nicht mehr durch die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, sondern mit dem entsprechenden Eintrag durch die anerkannte Ausbildungsstätte im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR). Zur Anmeldung beim KBA benötigt die Ausbildungsstätte ein entsprechendes ELSTER-Zertifikat.

Die zuständigen Behörden können die Eintragungen direkt aus dem Register abrufen. Der Teilnehmer erhält auf Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt unentgeltlich Auskunft über den ihn betreffenden Inhalt.