Die Ärztin oder der Arzt kann ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilen, sobald er die Schwangerschaft festgestellt hat. Der Arbeitgeber darf eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten beschäftigen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.
Hinweis: Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Sie in den letzten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung generell nicht beschäftigt werden. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich das generelle gesetzliche Beschäftigungsverbot nach der Entbindung auf zwölf Wochen.
Inhalt des Attests
Art des Beschäftigungsverbots / der Beschäftigungsbeschränkungen
- jede Tätigkeit ist untersagt
- nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten, zum Beispiel
- Verkürzung der täglichen Arbeitszeit oder
- Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
Umfang und Dauer
- Art der Gefährdung mit möglichst genauen Angaben wie zum Beispiel
- "Die Schwangere reagiert überempfindlich auf bestimmte Gerüche."
- "Es besteht eine Gefährdung durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz."