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Sie können auch die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde über den Verdacht des Vorliegens einer Berufskrankheit informieren.

Für Ärztinnen und Ärzte hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ein digitales Tool erstellt, um einen Verdacht auf eine Berufskrankheit zu identifizieren.