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Unternehmergesellschaft

Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine besondere Rechtsformvariante der GmbH, auf die sämtliche Regelungen des GmbH-Gesetzes Anwendung finden. Soweit nicht ausdrücklich abweichende Sonderregelungen bestehen, gelten für die UG diese Besonderheiten:

  • Stammkapital der Unternehmergesellschaft: mindestens EUR 1,00, maximal EUR 24.999
  • Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" im Firmennamen

Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt sein, wobei ein Verbot von Sacheinlagen besteht.