Inhalt
  • Gültigkeit des Gutachtens: für die Dauer der Hundehaltung durch den oder die Antragstellende
  • Folgegutachten bei Halter-Wechsel: innerhalb eines Jahres durch den neuen Hundehalter

Achtung! Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Kreispolizeibehörde in Verbindung,  b e v o r  Sie einen gefährlichen Hund zu halten beabsichtigen.