- Gültigkeit des Gutachtens: für die Dauer der Hundehaltung durch den oder die Antragstellende
- Folgegutachten bei Halter-Wechsel: innerhalb eines Jahres durch den neuen Hundehalter
Achtung! Bitte setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Kreispolizeibehörde in Verbindung, b e v o r Sie einen gefährlichen Hund zu halten beabsichtigen.