Inhalt

Beantragung:

  • spätestens vor Ende des Verfahrens
  • in Vollstreckungsverfahren: vor Beginn der Zwangsvollstreckung

Hinweis:

Beantragen Sie Prozesskostenhilfe für eine Berufung oder Beschwerde nach einem verlorenen Prozess, beachten Sie die für das Einlegen des Rechtsmittels geltende Frist. Die Frist entnehmen Sie dem Urteil oder Beschluss.

Ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag reicht in der Regel nicht aus, um Fristen zu wahren.