- Antrag auf Verlängerung: rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit (Datum auf Aufenthaltstitel)
- Aufenthaltsdauer: abhängig vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts
Hinweis: Erfolgt Ihr Antrag auf Verlängerung fristgemäß, gilt Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.