- Aufnahme der Tätigkeit: nach Eintragung in die Handwerksrolle
Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausnahmebewilligung rechtzeitig, damit Sie zum gewünschten Zeitpunkt im Handwerksberuf tätig werden können.
Hinweis: Stellen Sie Ihren Antrag auf Ausnahmebewilligung rechtzeitig, damit Sie zum gewünschten Zeitpunkt im Handwerksberuf tätig werden können.