keine
Hinweis: Die jeweilige ADR-Prüfungsbescheinigung gilt nach bestanderer Grundprüfung für fünf Jahre. Eine Erneuerung (Auffrischungskurs) muss zwingend innerhalb von zwölf Monate vor Ablauf der Prüfungsbescheinigung geschehen, ansonsten muss erneut der Basiskurs belegt werden.