Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung in den Grundzügen dar. Diese leitet sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ab, die sich aus den voraussehbaren gemeindlichen Bedürfnissen ergibt. Dargestellt werden beispielsweise Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen oder Flächen für Versorgungseinrichtungen. In der dazugehörigen Begründung werden Ziele und Zweck der Planung dargelegt. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind für die öffentlichen Planungsträger bindend und müssen von diesen in ihren Planungen berücksichtigt werden. Gegenüber Bürgern entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan begründet insbesondere kein Baurecht.
Der Flächennutzungsplan der Großen Kreisstadt Freital, wirksam seit 2006, und dessen Änderung aus dem Jahr 2016 können im Stadtplanungsamt zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Einsicht in den Flächennutzungsplan
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