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Förderprogramm

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Die Mitfinanzierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgt auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes.

Gefördert durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Landessignet Sachsen