Eventueller 2. Wahlgang
Achtung: Es wird eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung für die Oberbürgermeister- und Landratswahl für den 1. und evtl. erforderlichen 2. Wahlgang versendet. Es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung über einen 2. Wahlgang.
Falls Sie für den ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt haben, müssen Sie die Unterlagen nicht erneut beantragen, falls ein zweiter Wahlgang am 3. Juli 2022 stattfinden muss. Die Unterlagen werden Ihnen von Amts wegen zugeschickt. Eine Wahlmöglichkeit besteht in diesem Falle nicht. Sie können jedoch mit dem Wahlschein in Ihrem Wahlbezirk wählen gehen.
Über die Abläufe bei einem eventuellen 2. Wahlgang, z.B. Öffnung des Briefwahlbüros wird rechtzeitig informiert.