- Identitätsnachweis
- Ausbildungsnachweise aus dem Staat, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde
- Bescheinigungen über Dauer und Art bisher ausgeübter für die Laufbahn relevanter beruflicher Tätigkeiten
- eine Bescheinigung des Heimat- oder Herkunftsstaates, aus der hervorgeht, zu welcher Berufsausübung die Ausbildungsnachweise berechtigen
- Nachweise, aus denen die Ausbildungs- oder Studieninhalte und die Ausbildungsdauer für die Berufsqualifikation hervorgehen
(Diese Unterlagen müssen von der zuständigen Behörde des Staates, in dem die Berufsqualifikation erworben wurde, nach dessen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausgestellt worden sein.)
Weitere Unterlagen
- Erklärung, welche Tätigkeit auf Grundlage der Ausbildungsnachweise in der öffentlichen Verwaltung angestrebt wird
- Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis der Antragsteller beim Bund oder bei einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt, einen Anpassungslehrgang durchlaufen oder eine Eignungsprüfung abgelegt hat
- Erklärung, ob die Anerkennung zu einem früheren Zeitpunkt abgelehnt worden ist
- Erklärung, für welche Laufbahn die Anerkennung beantragt wird
Hinweis: Von fremdsprachigen Unterlagen werden Übersetzungen in deutscher Sprache benötigt. In begründeten Fällen kann von Ihnen verlangt werden, innerhalb einer angemessenen Frist eine von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher* oder Übersetzer angefertigte Übersetzung im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscher und Übersetzer finden sich beispielsweise in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank des Bundes und der Länder.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.